Finanzielle Unterstützung für die Betreuung zu Hause
Pflegegeld, Zuschüsse & steuerliche Vorteile - einfach erklärt, gut genutzt.
Eine 24-Stunden-Betreuung muss kein finanzieller Kraftakt sein. Wer gut informiert ist, kann viele Entlastungen in Anspruch nehmen - und die Kosten deutlich senken.
Ob Pflegegeld, Zuschüsse zur Verhinderungspflege oder steuerliche Absetzbarkeit: Mit dem richtigen Pflegegrad und dem passenden Antrag lassen sich monatlich mehrere hundert Euro sparen.
Wir zeigen Ihnen, welche Ansprüche Sie haben - und wie Sie diese ganz unkompliziert geltend machen können.
Ansprüche auf Pflegegeld, Verhinderungspflegegeld oder nicht genutzte Leistungen aus der Kurzzeitpflege?
Anspruch auf Pflegegeld:
Um Pflegegeld zu erhalten, ist die Zuweisung eines Pflegegrades notwendig. Der Antrag auf Pflegegeld kann bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach Prüfung des Pflegebedarfs wird dem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad zugeteilt, der den Anspruch auf Pflegegeld bestätigt. Dieses wird immer dann gezahlt, wenn der Betroffene im eigenen Zuhause von Angehörigen, Freunden oder einer Betreuungskraft aus Polen gepflegt wird.
Pflegegrad 1 0€*
Pflegegrad 2 347€
Pflegegrad 3 599€
Pflegegrad 4 800€
Pflegegrad 5 990€
(Stand 1.1.2025)
*Pflegegrad 1: Anstelle eines Pflegegeldes besteht die Möglichkeit einen Entlastungsbetrag von monatlich 125€ sowie eine Erstattung von Pflegehilfsmitteln bis 40€ zu beantragen.
Verhinderungspflegegeld oder nicht genutzte Leistungen aus der Kurzzeitpflege
Ab Pflegegrad 2 kann unter bestimmten Voraussetzungen das Verhinderungspflegegeld nach § 39 SGB XI mit einem Grundbetrag in Höhe von 1.612 € jährlich sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen der Kurzzeitpflege in Höhe von 806 € jährlich beantragt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Bitte sprechen Sie auch Ihren Steuerberater hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit der Ausgaben bei der Steuererklärung an.
Was sagen unsere Kunden?